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Aktuelles

09.08.2017 | Privat oder gesetzlich krankenversichert? – Beamtinnen und Beamte dürfen endlich selbst entscheiden

Hamburg bereitet den Weg und geht mit gutem Beispiel voran

Mit seinem heutigen Beschluss, ein Anhörungsverfahren von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ einzuleiten, hat der Hamburger Senat gesundheitspolitische Geschichte geschrieben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte ab 1. August 2018 selbst entscheiden dürfen, ob ihnen eine individuelle Beihilfe gezahlt werden soll oder aber der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung.

Dadurch würden erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte in dieser Stadt ein echtes Wahlrecht erhalten und somit auch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Gesundheit, Boris Velter: "Ein großartiger Tag für Hamburger Beamtinnen und Beamte und in seiner Tragweite kaum zu überschätzen. Endlich bekommen Beamtinnen und Beamte echten Zugang zur solidarischen, gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den staatlichen Zuschuss, vergleichbar dem Beitragszuschuss bei Angestellten, können Beamtinnen und Beamte in der Hansestadt endlich ihre Krankenversicherung frei wählen. Ich bin sicher, viele werden dies tun. Heute freuen wir uns für Hamburg, ein Muster für Deutschland."