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Aktuelles

26.06.2021 | Beschluss des ASG Bundesausschusses vom 26. Juni 2021

Personalausstattung im Pflegedienst der Krankenhäuser

ASG-Bundesausschuss

Die Personalausstattung im Pflegedienst der Krankenhäuser ist entscheidend, um eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten. Die ASG bekräftigt, dass dazu verbindliche Vorgaben, die sich am Pflegebedarf bemessen, erforderlich sind. Dafür ist die PPR 2.0 kurzfristig gesetzlich zu verankern, bis das zu entwickelnde und zu erprobende Personalbedarfsbemessungsverfahren zur Verfügung steht.

Begründung:

Mit dem vom Bundestag am 11. Juni 2021 beschlossenen Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz -GVWG wurde der Auftrag zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus bis zum Ende des Jahres 2024 auf den Weg gebraucht. Offen bleibt, wann bedarfsgerechte Personalvorgaben flächendeckend umgesetzt werden. Mit dem Instrument PPR 2.0* haben ver.di, DKG und Deutscher Pflegerat gemäß ihrem Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege ein leistungsfähiges Interimsinstrument entwickelt, das ohne Verzögerungen in den Krankenhäusern zum Einsatz kommen und einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, bis zum Abschluss der Entwicklung und Erprobung des neuen Personalbedarfsbemessungsverfahrens in 2025 die Personalsituation in Krankenhäusern bedarfsgerecht zu gestalten und zu verbessern. Darüber hinaus ist die PPR 2.0 umfassend digital anschlussfähig und bietet aufgrund der bereits heute in zahlreichen Krankenhäusern verbreiteten Nutzung digitaler Lösungen für die Kalkulation von Fallpauschalen im Rahmen der PPR gute Ausgangsbedingungen, um direkt an das neu zu entwickelnde Bedarfsbemessungsverfahren anzuknüpfen.

Es ist gerade angesichts der seit vielen Jahren hohen und durch die Corona-Pandemie noch zusätzlich verschärften Arbeitssituation sowie mit Blick auf die Herausforderungen vieler Krankenhäuser bei der Personalgewinnung wichtig, dass das Pflegepersonal in den Krankenhäusern kurzfristig entlastet wird durch die Einführung der PPR 2.0.

* Die PPR 2.0 ist eine Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR) von 1992. Sie baut auf dem in Krankenhäusern bekannten Verfahren auf und wurde auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse von ver.di, der DKG und dem DPR entwickelt. Neu sind insbesondere die Mindestvorgaben für den Nachtdienst. Ein Probelauf der PPR 2.0 in 44 Krankenhäusern hat ergeben, dass sie in der Praxis handhabbar und umsetzbar ist.