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Aktuelles

26.06.2021 | Resolution des ASG-Bundesausschusses

Gute Arbeit bei hauswirtschaftlicher Unterstützung

ASG-Bundesausschuss

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - entschieden, dass nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden, auch für Bereitschaftsdienst haben. Dies unterstreicht die dringliche Forderung des SPD-Parteivorstands, legale und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit geregelten Arbeitszeiten für die hauswirtschaftliche Unterstützung in Pflegehaushalten zu schaffen. Die Koordination erfolgt durch Dienstleistungszentren.

Die ASG kritisiert, dass der Bundesgesundheitsminister trotz Auftrag im Koalitionsvertrag bislang in dieser Frage untätig geblieben ist. Sie fordert dringlich, Modelle zu entwickeln, wie die Einführung eines Zuschusses für alle Pflegehaushalte, die die Dienstleistung bezahlbar werden lässt, wie es z.B. der Deutsche Gewerkschaftsbund vorgeschlagen hat.

Ziel muss sein, den Zugang zu hauswirtschaftlicher Unterstützung für alle Hilfebedürftigen zu verbessern, Schwarzarbeit zu verhindern, gute sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse zu schaffen und die Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu vermeiden.